Fälligkeit der Identitätskarte in Papierform

Mitteilung, dass am 03.08.2026 die Identitätskarten in Papierform ihre Gültigkeit verlieren.

Veröffentlichungsdatum:

21.01.2026

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
•    die alte Identitätskarte,
•    die Steuernummerkarte bzw. die Gesundheitskarte (blaue Karte),
•    ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Farbe) auch digital in Form einer jpg-Datei, aufgenommen mit einem Smartphone; das Foto muss einen weißen Hintergrund zeigen, den Oberkörper frontal abbilden und ohne Lächeln sein.

Die Ausstellungsgebühr für die elektronische Identitätskarte beträgt 22,00 €.


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Zuletzt aktualisiert: 23.01.2026, 07:53 Uhr

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