Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 09 vom 29.04.2026 wurde die Abänderung der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt.
Die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene müssen mittels Antragsformular, das von der Gemeinde Pfalzen zur Verfügung gestellt wird, abgefasst werden und können ab dem 1. Juni 2026 und innerhalb 31.07.2026 entweder an die zertifizierte E-Mail-Adresse pfalzen.falzes@legalmail.it gesendet oder im Lizenzamt der Gemeinde persönlich abgegeben werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag um Zuweisung von Gästebetten ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen. Alternativ kann auch nur die Identifikationsnummer der Stempelmarke angegeben werden, in diesem Fall muss auch die Eigenerklärung im Ansuchen von den Bewerbern ordnungsgemäß in den vom D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 vorgesehenen Formen (wie in der Antragsvorlage angeführt) unterschrieben werden.
Die Anträge um Zuweisung von Gästebetten werden unter Berücksichtigung der mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom 29.04.2026 genehmigten Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene definierten allgemeinen Kriterien und Vorzugskriterien überprüft. Innerhalb 15. September wird eine Rangliste für die Zuweisung der Gästebetten erstellt und vom Gemeindeausschuss genehmigt.
Jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller werden maximal 10 Betten pro Jahr zugewiesen.
Die Zuweisung der Gästebetten oder die Ablehnung der Anträge um Zuweisung der Gästebetten erfolgt mit begründeter Maßnahme des Bürgermeisters auf Vorschlag des Gemeindeausschusses.
Antragsformular zum Herunterladen:
Verordnung